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Schulordnung
Kraft. Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Versicherungsansprüche müssen unverzüglich im Sekretariat angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten haften für die von Schülern verursachten Personen- und Sachschäden nach...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/unsere-schule/schulordnung/#part1132