Schulordnung

1.  Leitgedanken

 

Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir miteinander leben lernen…

  • in der Grundschule „Am Geiseltaltor“
  • im Stadtteil und in der Stadt.
  • in und mit der Umwelt.
  • in der Welt.

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Angestellte wollen lernen, gemeinsam den Lebensraum Schule zu gestalten. Das bedeutet:

  • …selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.
  • …Konflikte auf sachliche Ebene auszutragen.
  • ...Aufgaben miteinander zu lösen, einander zu unterstützen, sich mit Stärken und Schwächen zu akzeptieren.
  • ...sich für Gerechtigkeit und Demokratie stark zu machen.

 

Partnerschaftliches Verhalten gegenüber anderen sowie Achtung vor Gesundheit, Eigenart und Eigentum eines jeden anderen ist eine selbstverständliche Pflicht. Jeder einzelne darf nur so viele Rechte und Freiheiten beanspruchen, wie ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist.

 

2.  Hausordnung


Organisation

 

Unsere Schule ist für den Unterrichtsbetrieb ab 7.15 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt 7.30 Uhr.

1.Stunde                 07.30 Uhr - 08.15 Uhr

   Frühstück                     08.15 Uhr - 08.25 Uhr

2.Stunde                 08.25 Uhr - 09.10 Uhr

   Hofpause                     09.10 Uhr - 09.30 Uhr

3.Stunde                 09.30 Uhr - 10.15 Uhr

4.Stunde                 10.20 Uhr - 11.05 Uhr

   Hofpause                     11.05 Uhr - 11.25 Uhr

5.Stunde                 11.25 Uhr - 12.10 Uhr

6.Stunde                 12.15 Uhr - 13.00 Uhr

 

Für Jacken und den Schuhwechsel (Hausschuhe) sind die Garderobenschränke zu benutzen. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulgebäude ist untersagt.

Die Kinder werden nur bis zum Schulgebäude gebracht. Ab dann begeben sich alle Kinder allein zum entsprechenden Unterrichtsraum.

Während der Schulzeit darf das Schulgebäude nicht verlassen werden. Eltern und Besucher melden sich im Sekretariat. Schüler, die nach dem Unterricht nach Hause gehen, begeben sich unverzüglich auf dem direkten Weg nach Hause. Kinder, die von ihren Eltern abgeholt werden, müssen vor dem Schulgebäude in Empfang genommen werden. Hortkinder melden sich bei den Horterzieherinnen an.

 

Das Mitbringen von Wertsachen, gefährlichen Gegenständen (z.B. Messern, Laserpointern, Feuerzeugen, Streichhölzern, Feuerwerkskörpern, usw.) und elektrischen Geräten (Handys, MP3-Playern usw.) ist nicht erlaubt. Bei Regelverstoß werden alle Geräte eingezogen. Diese können von den Eltern abgeholt werden.

Das Mitführen von Glasflaschen ist aufgrund der bestehenden Verletzungsgefahr zu vermeiden.

Fahrräder sind in die vorgesehenen Ständer vor dem Schulgebäude abzustellen und zu sichern. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

 

Verhalten im Schulhaus / Schulgelände

 

Ich verhalte mich im Schulhaus so, dass alles sauber und unbeschädigt bleibt. Für Beschädigungen werde ich zur Rechenschaft gezogen. Auf Fluren und Treppen gehe ich langsam und leise, damit niemand gestört wird. Ich vermeide Unfälle

Ich halte die Toiletten sauber und verschwende weder Papier noch Wasser. Das Spielen und Toben in den sanitären Anlagen ist verboten.

Fachräume (Gestalten, Musik, PC-Raum, Turnhalle,…) werden nur gemeinsam mit der Lehrkraft betreten. Jede Klasse gestaltet eine angenehme Lernatmosphäre im Klassenraum, hält ihn sauber und ordentlich. Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Behälter geworfen. Nach Unterrichtsschluss sind in allen Räumen die Stühle hochzustellen und die Tafeln zu säubern. Fenster dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft geöffnet werden. Die in den einzelnen Klassen aufgestellten Regeln sind einzuhalten.

In den kleinen Pausen stehen die Klassentüren offen. Während der großen Pausen verlassen die SchülerInnen zügig die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof auf. Bei Regenwetter oder besonders kalter und stürmischer Witterung - durch 3maliges kurzes Klingeln angezeigt – können die Aufsicht der Lehrer, die die vorhergehende Stunde in der Klasse unterrichten, in den Räumen und Fluren des Schulgebäudes bleiben.

Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden sind alle Spiele oder sonstige Verhaltensweisen, die eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung der Mitschüler bewirken können, untersagt (z.B. Schneeballwerfen, Steine werfen, Treten, Schubsen, …). Für die angelegten Spielfelder gelten Sonderregelungen. Am Ende einer jeden Pause begeben sich die Schüler unverzüglich in den Klassenraum.

Fundsachen werden gesammelt und halbjährlich ausgestellt. Nicht abgeholte Fundsachen werden entsorgt.

Jeder Schüler ist verpflichtet, die schulischen Anlagen, Einrichtungen, Gegenstände und Schulbücher pfleglich zu behandeln.

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen, sowie der Verzehr von Alkohol und Drogen untersagt.

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

Bei Feueralarm muss das Schulgebäude zügig über die ausgewiesenen Fluchtwege verlassen werden. Richtlinien für das Verhalten bei Feuer sind dem Alarm- bzw. Evakuierungsplan zu entnehmen. Im Amok-Fall treffen bei entsprechendem Signal die Lehrkräfte passende Schutzmaßnahmen. Dazu erfolgte eine gesonderte Schulung durch die Polizei.

 

Konsequenzen bei Regelverstößen

 

Bei Regelverstößen erfolgt eine schnelle Information an die Eltern. Bei kleineren Vergehen greifen die erzieherischen Maßnahmen (z.B. Wiedergutmachungsangebote, Beseitigung der Schäden, Arbeiten für die Klasse oder Schulgemeinschaft).

Bei massiven Regelverstößen der Schul- und Hausordnung; beim Gefährden, Bedrohen, Erpressen und Verletzen anderer Personen; beim Zerstören, Beschmutzen und Diebstahl von Dingen; sowie dem Nichtbefolgen von Anordnungen der Schulleitung, einzelner Lehrkräfte oder sonstiger Mitarbeiter, treten die Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes in Kraft.

Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Versicherungsansprüche müssen unverzüglich im Sekretariat angemeldet werden.

Die Erziehungsberechtigten haften für die von Schülern verursachten Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und pünktlichen Rückgabe des dem Schüler anvertrauten Schuleigentums.

 

Entschuldigung / Beurlaubung

 

Wenn das Kind krank ist oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht erscheinen kann, sind die Eltern verpflichtet ihr Kind im Sekretariat oder per Telefon zu entschuldigen. Bei Fehlzeiten bis 3 Tage ist eine schriftliche Entschuldigung unverzüglich vorzulegen. Ab dem 4. Fehltag muss ein ärztliches Attest eingereicht werden. Die Schule ist berechtigt bei häufigen Fehlzeiten eine ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Tag zu verlangen.

Kinder mit ansteckenden Krankheiten (z.B. Masern, Röteln, Windpocken…) oder nach einer erfolgreichen Läusebehandlung dürfen die Schule erst wieder nach ärztlicher Gesundschreibung besuchen.

SchülerInnen können nur aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Arzt- oder Zahnarztbesuche finden in der Regel am Nachmittag statt. Laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können SchülerInnen auf Antrag beurlaubt werden. Eine Genehmigung des Antrages auf Befreiung vom Unterricht kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Der Antrag ist an die Schulleitung zu stellen. Diese prüft die Genehmigung in Absprache mit der Klassenlehrkraft.

Bei Befreiung vom Schulbesuch von mehr als 3 Tagen ist eine Begründung erforderlich.

Alle Anträge auf Schulbefreiung müssen mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

 

 

3. Aufgaben der Eltern und Lehrkräfte

 

Allgemein

Ihr Kind muss spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein.

Kontrollieren Sie bitte täglich die Schulmaterialien auf Vollständigkeit. Fehlende Dinge müssen Sie ergänzen. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind regelmäßig bei der Erledigung der Hausaufgaben, wenn es notwendig ist.

Versorgen Sie Ihr Kind täglich mit einem gesunden Frühstück für die Pausen. Bitte auch an die Getränke denken!

Bitte melden Sie jede Veränderung (Adresse, Telefonnummer etc.) sofort im Schulsekretariat!

 

 Eltern

… sorgen für eine gute Kommunikation mit der Schule.

… sorgen für eine pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen und Entschuldigungen.

… übernehmen Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder.

… zeigen Interesse an Lernfortschritten unseres/er Kindes / Kinder.

… bemühen uns rechtzeitig um Hilfe und Unterstützung bei Schulproblemen.

… holen vergessene und liegen gelassenen Kleidungsstücke und Gegenstände ab.

… warten nach Unterrichtsschluss, wenn wir unsere Kinder abholen, vor dem Schulgebäude.

 

Verantwortlichkeiten der Lehrer /-innen

Wir sind Vorbilder für unsere Kinder.

Wir erhalten die Motivation unserer Schüler /-innen.

Wir schaffen eine entspannte und ansprechende Lernumgebung.

Wir erhalten und fördern durch den Einsatz vielfältiger didaktischer Mittel die Neugier und Aufmerksamkeit der Kinder.

Wir vermitteln Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Kulturtechniken.

Wir vermitteln dem Lehrplan entsprechende Kompetenzen.

Wir fördern die deutsche Sprachfähigkeit.

Wir erweitern die Allgemeinbildung und das Fachwissen.

Wir legen Grundlagen für problemlösendes Denken und selbständiges Lernen.

Wir achten darauf, dass jedes Kind seinen Platz in der Gemeinschaft

Wir fördern unsere Schüler /-innen individuell.

 

 

 

Bestätigung der Schulordnung gem. Gesamtkonferenz vom 03.06.2020.

 

 

Paukstadt

Schulleiterin




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