Freistellungsantrag/ Antrag auf Beurlaubung
Eine mehrtägige zusammenhängende Freistellung vom Unterricht außerhalb der Ferienzeiten stellt eine absolute Ausnahme dar und kann durch einen rechtzeitigen Antrag einmalig in der Grundschulzeit genehmigt werden. Dazu ist eine betriebliche Bescheinigung einzureichen, dass die Erziehungsberechtigten während der Schulferien keinen Urlaub erhalten.
Nach § 43 des Schulgesetzes sind Sie als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 75 Tagen lang genug sind, um Urlaub verbringen zu können.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z. B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht liefern.
Innerhalb eines Schuljahres können genehmigt werden:
1 Tag durch Klassenleiter
Innerhalb der gesamten Grundschulzeit können genehmigt werden:
bis zu 10 Tagen durch Schulleiter
mehr als 10 Tage durch Landesschulamt Halle

