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Beschwerde- und Problembearbeitung
Schülerin zur Schule auswirken: Aufnahme in die Schule alle unmittelbaren Schullaufbahnentscheidungen Versetzungsentscheidungen Ordnungsmaßnahmen (gemäß Schulgesetz §44) Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, lassen sich vorerst mittels Widerspruchs anfechten. Falls dem Widerspruch...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/beschwerde-und-problembearbeitung/#part1283