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Beschwerde- und Problembearbeitung
keine Verwaltungsakte sind, ist die Beschwerde. Diese kann form- und fristlos erhoben werden. 5.2 Verfahrensgrundsätze Ist eine Entscheidung der Schule durch Verwaltungsakt erforderlich (z.B. Ordnungsmaßnahmen), dann ist dieser Erstbescheid immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/beschwerde-und-problembearbeitung/#part1283