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Satzung des Fördervereins der Grundschule „Am Geiseltaltor“
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. § 15 Vereinsauflösung Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Merseburg, die es unmittelbar...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/foerderverein/satzung/#part1075