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Beschwerde- und Problembearbeitung
Zuständigkeiten werden geklärt. Es wird ein Gespräch geführt. Wenn keine Abhilfe der Beschwerde möglich war (Vereinbarungen, Maßnahmen kamen nicht zustande), dann: Eltern wenden sich an Schulleitung (evtl. mit betroffener Lehrkraft) Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/beschwerde-und-problembearbeitung/#part1283