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Beschwerde- und Problembearbeitung
sind, weil sie keine unmittelbaren Rechtsfolgen für den Schüler auslösen: Einzelnoten schulinterne Organisationsmaßnahmen (z.B. Klassenbildung, Klassenleitung,…) Halbjahreszeugnisse Der Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, die keine Verwaltungsakte sind, ist die Beschwerde. Diese...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/beschwerde-und-problembearbeitung/#part1283