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Schulordnung
Nichtbefolgen von Anordnungen der Schulleitung, einzelner Lehrkräfte oder sonstiger Mitarbeiter, treten die Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes in Kraft. Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Versicherungsansprüche müssen...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/unsere-schule/schulordnung/#part1132

Beschwerde- und Problembearbeitung
auswirken: Aufnahme in die Schule alle unmittelbaren Schullaufbahnentscheidungen Versetzungsentscheidungen Ordnungsmaßnahmen (gemäß Schulgesetz §44) Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, lassen sich vorerst mittels Widerspruchs anfechten. Falls dem Widerspruch nicht abgeholfen...
http://www.gs-am-geiseltaltor.bildung-lsa.de/beschwerde-und-problembearbeitung/#part1283