Beantragung der Schülerfahrausweise beim Landkreis
Liebe Eltern,
im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben aus dem Onlinezugangsdatengesetz stellt der Landkreis Saalekreis als Träger der Schülerbeförderung die Beantragung der Schülerfahrausweise auf eine digitale Verfahrensweise um. Die Beantragung des Schülerfahrausweises kann durch die Erziehungsberechtigten ab sofort über die Homepage des Landkreises Saalekreis unter folgendem Link erfolgen:
Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises gem. § 71 SchulG LSA i.V.m. der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Saalekreis (formular-server.de)
Grundlagen zum Erhalt eines Schülerfahrausweises:
Der Landkreises Saalekreis hat die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule der von ihr oder ihm gewählten Schulform zu befördern oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten, wenn die folgenden Mindestentfernungen für den Schulweg überschritten werden:
bei der 1. - 4. Klasse mehr als 2,0 km
bei der 5. - 10. Klasse mehr als 3,0 km
Diese Grenzen gelten nur im festgelegten Schulbezirk bzw. Schuleinzugsbereich. Nach § 2 Absatz 2 der Schülerbeförderungssatzung ergibt sich die Mindestentfernung aus dem ortsüblichen, kürzesten und zumutbaren Weg zwischen der Haustür des Wohngebäudes des Schülers und der Haupteingangstür des Schulgebäudes.

